Von Dr. Sebastian Bertram, Leitender Sicherheitsbewerter, Wessling, Winfried Rämisch, Sachverständiger Kosmetik, Wessling, Antonia Mainka und Anja Fischer, Leitende Sachverständige Kosmetik, Wessling
Einleitung
Umweltpolitische Themen wie Klimawandel, CO2-Neutralität, Nachhaltigkeit, Umweltschutz, Abfallvermeidung und Recycling sind in den letzten Jahren zunehmend in den Mittelpunkt des öffentlichen Interesses und der Politik geraten. Sie werden als wichtiger Bestandteil des Green Deals durch die EU berücksichtigt. Vermeidungsstrategien, alternative Rohstoffe, nachhaltige Rohstoffgewinnung oder auch Recycling sollen die Energie- und CO2-Bilanz sowie den Ressourceneinsatz in Zukunft deutlich verringern.
Besonders das Thema Packmittel für Kosmetische Mittel und deren Qualität, sowie die Anforderungen an eine sichere Verwendung, sind in den letzten Jahren mit dem Umweltbewusstsein des Verbrauchers und im umweltpolitischen Kontext besonders für sogenannte PCR- und PIR-Packmittel (post consumer recycling- und post industrial recycling-Packmittel) in den Vordergrund gerückt. Somit steigt die Nachfrage nach recycelten Packmittelmaterialien an den Handel, die Kosmetikhersteller und letzten Endes an die Packmittellieferanten.
Für Packmittel von Kosmetischen Mitteln gibt es derzeit wenig konkrete rechtliche Vorgaben. Diese leiten sich oft nur indirekt von anderen Gesetzen ab. Oftmals orientiert man sich daher an den regulatorischen Anforderungen für Lebensmittelpackmittel und der europäischen Kosmetikverordnung1.
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